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   LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2017 - L 13 EG 28/16   

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https://dejure.org/2017,34172
LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2017 - L 13 EG 28/16 (https://dejure.org/2017,34172)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.03.2017 - L 13 EG 28/16 (https://dejure.org/2017,34172)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. März 2017 - L 13 EG 28/16 (https://dejure.org/2017,34172)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Elterngeld; Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit; Letzter abgeschlossener steuerlicher Veranlagungszeitraum; Verfassungskonformität der unterschiedliche Behandlung von Einkommen aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit bei der Ermittlung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Elterngeld; Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit; Letzter abgeschlossener steuerlicher Veranlagungszeitraum; Verfassungskonformität der unterschiedliche Behandlung von Einkommen aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit bei der Ermittlung des ...

  • rechtsportal.de

    BEEG § 2b Abs. 2 S. 1
    Elterngeld

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 21.06.2016 - B 10 EG 8/15 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - Festlegung unterschiedlicher

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2017 - L 13 EG 28/16
    Eine analoge Anwendung kommt nach Wortlaut und Systematik des Gesetzes nicht in Betracht (vgl. BSG, Urteil vom 21.06.2016 - B 10 EG 8/15 R, juris Rn 23; Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R, juris Rn 19).

    Denn dieses Urteil betraf eine andere Gesetzesfassung mit anderer gesetzlicher Systematik und ist auf das neue Recht nicht übertragbar (vgl. BSG, Urteil vom 21.06.2016 - B 10 EG 8/15 R, juris Rn 24 ff.; Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R, juris Rn 21).

    Die unterschiedliche Behandlung von Einkommen aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit bei der Ermittlung des Bemessungszeitraumes verstößt nicht gegen das Grundgesetz (vgl. BSG, Urteil vom 21.06.2016 - B 10 EG 8/15 R, juris Rn 29 f.; vgl. zu den Anforderungen an die Begründung eines Verfassungsverstoßes BSG, Beschluss vom 19.01.2017 - B 10 EG 4/16 B, juris Rn 6).

    Dies ist maßgeblich darin begründet, dass sich Einkommen aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit unter Berücksichtigung der Ausgestaltung beider Erwerbstätigkeiten grundlegend unterscheiden, ohne dass besondere Phasen der Selbständigkeit hiervon auszunehmen sind (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Behandlung des Einkommenszuflusses je nach Einkommensart BSG, Urteil vom 29.08.2012 - B 10 EG 18/11 R, juris Rn 28 ff.; vom 15.12.2015 - B 10 EG 6/14 R, juris Rn 17 ff.; Beschluss vom 28.10.2014 - B 10 EG 12/14 B, juris Rn 6), der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum hat (vgl. BSG, Urteil vom 21.06.2016 - B 10 EG 8/15 R, juris Rn 28; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11, juris Rn 10, 13, 20) und im Gegensatz zum klägerischen Vortrag der Gesichtspunkt der Verwaltungsvereinfachung durchaus relevant ist (vgl. etwa BSG, Urteil vom 15.12.2015 - B 10 EG 6/14 R, Rn 18 f.; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08, juris Rn 12).

  • BSG, 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - vorgeburtliche Einkünfte - Mischeinkommen aus

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2017 - L 13 EG 28/16
    Der Senat hat das Verfahren mit Zustimmung der Beteiligten im Hinblick auf das beim Bundessozialgericht anhängige Verfahren B 10 EG 4/15 R mit Beschluss vom 05.06.2015 zum Ruhen gebracht und nach Entscheidung in dieser Sache am 27.10.2016 am 20.12.2016 von Amts wegen wieder aufgenommen.

    Eine analoge Anwendung kommt nach Wortlaut und Systematik des Gesetzes nicht in Betracht (vgl. BSG, Urteil vom 21.06.2016 - B 10 EG 8/15 R, juris Rn 23; Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R, juris Rn 19).

    Denn dieses Urteil betraf eine andere Gesetzesfassung mit anderer gesetzlicher Systematik und ist auf das neue Recht nicht übertragbar (vgl. BSG, Urteil vom 21.06.2016 - B 10 EG 8/15 R, juris Rn 24 ff.; Urteil vom 27.10.2016 - B 10 EG 4/15 R, juris Rn 21).

  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 2/09 R

    Elterngeld - Einkommen - Einkünfte - Geburt - Bemessungszeitraum -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2017 - L 13 EG 28/16
    Die Maßgeblichkeit der zwölf Monate vor der Geburt für das Bemessungsentgelt ergebe sich aus dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 09.12.2009 (B 10 EG 2/09 R).

    Die Klägerin kann sich auch nicht mit Erfolg auf das Urteil des BSG vom 03.12.2009 (B 10 EG 2/09 R) berufen, in dem bei einer Abweichung des zeitlichen Umfangs der selbständigen Erwerbstätigkeit in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt um wenigstens 20% von demjenigen im letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraum das Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt als maßgeblich angesehen wurde.

  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 20/11 R

    Elterngeld - Verfassungsmäßigkeit des Lebensmonatsprinzips - Bemessung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2017 - L 13 EG 28/16
    Soweit die Klägerin eine Benachteiligung von Berufsanfängerinnen und einen ungerechtfertigten Eingriff in Art. 12 GG sieht, steht dem entgegen, dass dem BEEG keine den Schutzbereich der Berufswahl- oder Berufsausübungsfreiheit berührende Tendenz zukommt (vgl. BSG, Urteil vom 29.08.2012 - B 10 EG 20/11 R, juris Rn 41) und die Klägerin im streitigen Zeitraum keine Berufsanfängerin mehr war.
  • BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgestaltung des Elterngelds als

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2017 - L 13 EG 28/16
    Dies ist maßgeblich darin begründet, dass sich Einkommen aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit unter Berücksichtigung der Ausgestaltung beider Erwerbstätigkeiten grundlegend unterscheiden, ohne dass besondere Phasen der Selbständigkeit hiervon auszunehmen sind (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Behandlung des Einkommenszuflusses je nach Einkommensart BSG, Urteil vom 29.08.2012 - B 10 EG 18/11 R, juris Rn 28 ff.; vom 15.12.2015 - B 10 EG 6/14 R, juris Rn 17 ff.; Beschluss vom 28.10.2014 - B 10 EG 12/14 B, juris Rn 6), der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum hat (vgl. BSG, Urteil vom 21.06.2016 - B 10 EG 8/15 R, juris Rn 28; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11, juris Rn 10, 13, 20) und im Gegensatz zum klägerischen Vortrag der Gesichtspunkt der Verwaltungsvereinfachung durchaus relevant ist (vgl. etwa BSG, Urteil vom 15.12.2015 - B 10 EG 6/14 R, Rn 18 f.; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08, juris Rn 12).
  • BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08

    Verfassungsbeschwerden gegen die Stichtagsregelung zur Gewährung von Elterngeld

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2017 - L 13 EG 28/16
    Dies ist maßgeblich darin begründet, dass sich Einkommen aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit unter Berücksichtigung der Ausgestaltung beider Erwerbstätigkeiten grundlegend unterscheiden, ohne dass besondere Phasen der Selbständigkeit hiervon auszunehmen sind (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Behandlung des Einkommenszuflusses je nach Einkommensart BSG, Urteil vom 29.08.2012 - B 10 EG 18/11 R, juris Rn 28 ff.; vom 15.12.2015 - B 10 EG 6/14 R, juris Rn 17 ff.; Beschluss vom 28.10.2014 - B 10 EG 12/14 B, juris Rn 6), der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum hat (vgl. BSG, Urteil vom 21.06.2016 - B 10 EG 8/15 R, juris Rn 28; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11, juris Rn 10, 13, 20) und im Gegensatz zum klägerischen Vortrag der Gesichtspunkt der Verwaltungsvereinfachung durchaus relevant ist (vgl. etwa BSG, Urteil vom 15.12.2015 - B 10 EG 6/14 R, Rn 18 f.; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08, juris Rn 12).
  • BSG, 29.08.2012 - B 10 EG 18/11 R

    Elterngeld - Höhe - Erzielen von Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2017 - L 13 EG 28/16
    Dies ist maßgeblich darin begründet, dass sich Einkommen aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit unter Berücksichtigung der Ausgestaltung beider Erwerbstätigkeiten grundlegend unterscheiden, ohne dass besondere Phasen der Selbständigkeit hiervon auszunehmen sind (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Behandlung des Einkommenszuflusses je nach Einkommensart BSG, Urteil vom 29.08.2012 - B 10 EG 18/11 R, juris Rn 28 ff.; vom 15.12.2015 - B 10 EG 6/14 R, juris Rn 17 ff.; Beschluss vom 28.10.2014 - B 10 EG 12/14 B, juris Rn 6), der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum hat (vgl. BSG, Urteil vom 21.06.2016 - B 10 EG 8/15 R, juris Rn 28; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11, juris Rn 10, 13, 20) und im Gegensatz zum klägerischen Vortrag der Gesichtspunkt der Verwaltungsvereinfachung durchaus relevant ist (vgl. etwa BSG, Urteil vom 15.12.2015 - B 10 EG 6/14 R, Rn 18 f.; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08, juris Rn 12).
  • BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 6/14 R

    Elterngeldrecht - Höhe - Einkommensermittlung - Berücksichtigung von steuerlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2017 - L 13 EG 28/16
    Dies ist maßgeblich darin begründet, dass sich Einkommen aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit unter Berücksichtigung der Ausgestaltung beider Erwerbstätigkeiten grundlegend unterscheiden, ohne dass besondere Phasen der Selbständigkeit hiervon auszunehmen sind (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Behandlung des Einkommenszuflusses je nach Einkommensart BSG, Urteil vom 29.08.2012 - B 10 EG 18/11 R, juris Rn 28 ff.; vom 15.12.2015 - B 10 EG 6/14 R, juris Rn 17 ff.; Beschluss vom 28.10.2014 - B 10 EG 12/14 B, juris Rn 6), der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum hat (vgl. BSG, Urteil vom 21.06.2016 - B 10 EG 8/15 R, juris Rn 28; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11, juris Rn 10, 13, 20) und im Gegensatz zum klägerischen Vortrag der Gesichtspunkt der Verwaltungsvereinfachung durchaus relevant ist (vgl. etwa BSG, Urteil vom 15.12.2015 - B 10 EG 6/14 R, Rn 18 f.; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08, juris Rn 12).
  • BSG, 28.10.2014 - B 10 EG 12/14 B

    Elterngeld - Einkommensermittlung - Differenzierung zwischen selbständiger und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2017 - L 13 EG 28/16
    Dies ist maßgeblich darin begründet, dass sich Einkommen aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit unter Berücksichtigung der Ausgestaltung beider Erwerbstätigkeiten grundlegend unterscheiden, ohne dass besondere Phasen der Selbständigkeit hiervon auszunehmen sind (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Behandlung des Einkommenszuflusses je nach Einkommensart BSG, Urteil vom 29.08.2012 - B 10 EG 18/11 R, juris Rn 28 ff.; vom 15.12.2015 - B 10 EG 6/14 R, juris Rn 17 ff.; Beschluss vom 28.10.2014 - B 10 EG 12/14 B, juris Rn 6), der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum hat (vgl. BSG, Urteil vom 21.06.2016 - B 10 EG 8/15 R, juris Rn 28; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11, juris Rn 10, 13, 20) und im Gegensatz zum klägerischen Vortrag der Gesichtspunkt der Verwaltungsvereinfachung durchaus relevant ist (vgl. etwa BSG, Urteil vom 15.12.2015 - B 10 EG 6/14 R, Rn 18 f.; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20.04.2011 - 1 BvR 1811/08, juris Rn 12).
  • BSG, 19.01.2017 - B 10 EG 4/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2017 - L 13 EG 28/16
    Die unterschiedliche Behandlung von Einkommen aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit bei der Ermittlung des Bemessungszeitraumes verstößt nicht gegen das Grundgesetz (vgl. BSG, Urteil vom 21.06.2016 - B 10 EG 8/15 R, juris Rn 29 f.; vgl. zu den Anforderungen an die Begründung eines Verfassungsverstoßes BSG, Beschluss vom 19.01.2017 - B 10 EG 4/16 B, juris Rn 6).
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